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Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - Druckversion

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Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - Christoph - 08.09.2022

Hallo!
Ich weiß nicht so recht, in welche Kategorie damit... Confused

Aber unsere Regierung hat ja die
Zitat:Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV
Ende August veröffentlicht:
https://www.gesetze-im-internet.de/ensikumav/BJNR144600022.html

Sie soll unter anderem auch das Herunterfahren der nächtlichen Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden zur Energieeinsparung bewirken (§8).
Habt Ihr dazu schon Erfahrungen?
Bei uns in Münsterschwarzach kann ja nichts abgeschaltet werden, da nachts sowieso alles aus ist (war).

Leider hat die Verordnung ein Verfallsdatum im §13 Undecided :
Zitat: Die V tritt gem. § 13 dieser V mit Ablauf d. 28.2.2023 außer Kraft



RE: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - Florian B. - 08.09.2022

Servus,

also ich habe bisher keinen positiven Effekt mit dunklerem Himmel/Umgebung wahrgenommen. Mir wäre bisher ein Abschalten an öffentlichen Gebäuden auch nicht aufgefallen. Zumindest nicht in unserer Gemeinde in Rottendorf. Vielleicht wird das bald mehr - abwarten!

Grüße,

Florian


RE: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - Ulf - 08.09.2022

Hallo,

ja das müssen wir uns mal genau anschauen ob es auch umgesetzt wird.

Ich würde Vorschlagen hier alle positiven wie negativen Beispiele zu sammeln.


RE: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - Uwe - 08.09.2022

Hallo Ulf, hallo Christoph,

da hätt ich gleich was krasses zum Einstieg... ohne Worte in der jetzigen Situation und auch ein falsches Signal. Die Kommunen sollen abschalten und der Kreis genehmigt solche Veranstaltungen.

   


RE: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - Florian B. - 09.09.2022

Servus,

in der Zeit, wo wir Energie sparen sollen, alle weniger Geld haben, dann macht man sowas? Krass! Sicher das war schon länger geplant. Aber höchstens ein paar Monate. Und dann beleuchten wir alles permanent und verbrauchen Energie. Genau das falsche Signal. Die Veranstaltung ist ja ok. Aber die Beleuchtungsmaßnahmen nicht.

Grüße,

Florian


RE: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - Astrokarsten - 09.09.2022

Hallo,

das ist wohl sehr kurz gedacht. Überall soll gespart werden und dann so etwas. Unverständlich - kopfschüttel.


RE: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - Christoph - 10.09.2022

Hallo!
Nachtbummel mit Licht! Nein!!! Sachen gibts! Angry


RE: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - heiko - 15.09.2022

Hallo,

die Maßnahmen der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung werden wohl kaum eine Auswirkung auf die Lichtverschmutzung haben.
Diese ensteht ja wohl durch die darin ausgenommenen bzw. andere öffentliche und private Lichtquellen (wozu zählt eigentlich der Mond hier Confused ):

§ 8 Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern, (2);
"Die Untersagung nach Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann"

Wie schön es auf mancher Balkonsternwarte doch sein könnte, dafür sorgten bei uns gestern mehrere Blitzeinschläge (einer wie eine Explosion direkt vorm Haus) mit stundenlangen Stromausfällen.
Keine Straßenbeleuchtung, keine Nachbarschaftsverschmutzung (Candela),
lediglich vereinzelte Handylampenfummler in der Landschaft (gibts eigentlich noch normale Taschenlampen).

Leider war noch die Dämmerung, das Leuchten von Würzburg (später vom aufsteigendem Mond überstrahlt) und sehr wechselnde Sichtbedingungen störend.
Dann kam auch noch Regen auf, trotzdem konnte man vorher erahnen wie es sein könnte:

Teleskop schon mal raus stellen, warten, zehn Schritte raus und dann am Himmel erfreuen Cool .

Grüße Heiko