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Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
#8
Hallo,

die Maßnahmen der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung werden wohl kaum eine Auswirkung auf die Lichtverschmutzung haben.
Diese ensteht ja wohl durch die darin ausgenommenen bzw. andere öffentliche und private Lichtquellen (wozu zählt eigentlich der Mond hier Confused ):

§ 8 Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern, (2);
"Die Untersagung nach Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann"

Wie schön es auf mancher Balkonsternwarte doch sein könnte, dafür sorgten bei uns gestern mehrere Blitzeinschläge (einer wie eine Explosion direkt vorm Haus) mit stundenlangen Stromausfällen.
Keine Straßenbeleuchtung, keine Nachbarschaftsverschmutzung (Candela),
lediglich vereinzelte Handylampenfummler in der Landschaft (gibts eigentlich noch normale Taschenlampen).

Leider war noch die Dämmerung, das Leuchten von Würzburg (später vom aufsteigendem Mond überstrahlt) und sehr wechselnde Sichtbedingungen störend.
Dann kam auch noch Regen auf, trotzdem konnte man vorher erahnen wie es sein könnte:

Teleskop schon mal raus stellen, warten, zehn Schritte raus und dann am Himmel erfreuen Cool .

Grüße Heiko
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Christoph (15.09.2022)
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Folgenden 1 User gefällt heiko's Beitrag:
Christoph (15.09.2022)


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RE: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - von heiko - 15.09.2022, 09:02



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